AGB der Baudienst Hergert GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Baudienst Hergert GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Bau-, Sanierungs- und Renovierungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführungsbeginn zustande. Kostenvoranschläge und Planungsunterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden.
Bei Festpreisangeboten ist der angegebene Preis verbindlich, sofern sich der Auftragsumfang nicht ändert. Änderungswünsche nach Vertragsschluss werden gesondert berechnet und schriftlich vereinbart.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. dem Werkvertrag. Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, bedürfen einer schriftlichen Beauftragung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Subunternehmer zu vergeben, ohne dass dies der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
Vereinbarte Termine werden vom Auftragnehmer nach bestem Bemühen eingehalten. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Materialengpässe, Witterungsbedingungen oder Änderungswünsche des Auftraggebers berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Baustelle rechtzeitig zugänglich zu machen und notwendige Vorleistungen (z. B. Abriss, Beräumung) termingerecht zu erbringen.
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Abschlagszahlungen können je nach Projektumfang vereinbart werden. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Arbeiten bei ausbleibender Zahlung einzustellen.
Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistungen innerhalb von 12 Werktagen abzunehmen. Wesentliche Mängel, die einer Abnahme entgegenstehen, sind schriftlich zu rügen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Nutzung aufnimmt oder die Abnahmefrist verstreicht, ohne dass wesentliche Mängel gerügt wurden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme gemäß § 634a BGB. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wuppertal, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: März 2026 · Baudienst Hergert GmbH · Wuppertal